Firmengründung

Wenn Sie einem Bericht der Weltbank glauben wollen, ist eine Firmengründung in Norwegen einfacher als in jedem anderen Land der Welt. In der Tat informiert eine staatliche Stelle, „Bedriftsinformasjon", im Internet serviceorientiert jeden sehr gut, der Informationen zur Firmengründung oder zum Betrieb eines Unternehmens in Norwegen benötigt.

 

Vor der Firmengründung müssen Sie sich auch in Nor­wegen - wie in Deutschland und jedem anderen Land - Gedanken über die passende Rechtsform Ihres Unternehmens machen. Auch in Norwegen stehen Ihnen in der Regel für Ihre Firmengründung drei ihnen bekannte Rechtsformen zur Aus­wahl: die Einzelpersonengesellschaft, die Gesellschaft mit mehreren Beteiligten und die Aktiengesellschaft.

 

Einzelpersonengesellschaft: Hier steht der Unternehmer als Privatperson haftbar für sein Unternehmen. Bei mehr als 30 Arbeitnehmern sind in Norwegen Aspekte der Mitbestimmung zu berücksichtigen.

 

Gesellschaft mit mehreren Beteiligten: Hier gründen mehrere Unternehmer per Vertrag ein Un­ternehmen. Sie haften entweder voll („ansvarlig") oder an­teilig ihrer Beteiligung („delt ansvar").

 

Aktiengesellschaft: Das Aktienkapital muss in Norwegen mindestens 100.000 Kronen be­tragen.


Formalien bei der Firmengründung

Alle Unternehmen müssen sich im „Enhetsregisteret" und im „Foretaksegisteret" anmelden. Einzelne Ausnahmen gibt es für Einzelunternehmer. Sie müssen sich nur im Foretaksre­gisteret registrieren lassen, wenn sie mehr als vier Angestellte haben oder Handel betreiben. Mit der Registrierung im Enhetsre­gisteret erhält man im Rahmen der Firmengründung eine Organisationsnummer, die im Wirt­schaftsleben ähnlich wichtig ist wie die Personennummer für die individuelle Existenz. Die einzelnen Register bilden zusammen die Brønnøysundregistrene, benannt nach dem Ort, in dem es liegt.

 

Firmengründung und Umsatzsteuer für Unternehmer

Als selbstständiger Dienstleister sind Sie umsatzsteuer­pflichtig - „Merverdiavgift" oder im Volksmund „Moms". Dies gilt, wenn Ihre Leistungen eine Grenze von 50.000 Kronen innerhalb von zwölf Monaten überschreiten (knapp 5.500 Euro). Diese Grenze ist schnell erreicht. Der Mehrwertsteuersatz liegt derzeit bei 25 Prozent. Ein ermäßigter Satz von 14 Prozent existiert in Norwegen für Lebensmittel und eine weitere Ermäßigung für Kinotickets und Personentransport (8 Prozent). Im „Enhets­register" registrieren Sie sich als umsatzsteuerpflichtig. Ihre Umsatzsteuererklärung müssen Sie dann alle zwei Monate einreichen.

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