Firmengründung
Wenn Sie einem Bericht der Weltbank glauben wollen, ist eine Firmengründung in Norwegen einfacher als in jedem anderen Land der Welt. In der Tat informiert eine staatliche Stelle, „Bedriftsinformasjon", im Internet serviceorientiert jeden sehr gut, der Informationen zur Firmengründung oder zum Betrieb eines Unternehmens in Norwegen benötigt.
Vor der Firmengründung müssen Sie sich auch in Norwegen - wie in Deutschland und jedem anderen Land - Gedanken über die passende Rechtsform Ihres Unternehmens machen. Auch in Norwegen stehen Ihnen in der Regel für Ihre Firmengründung drei ihnen bekannte Rechtsformen zur Auswahl: die Einzelpersonengesellschaft, die Gesellschaft mit mehreren Beteiligten und die Aktiengesellschaft.
Einzelpersonengesellschaft: Hier steht der Unternehmer als Privatperson haftbar für sein Unternehmen. Bei mehr als 30 Arbeitnehmern sind in Norwegen Aspekte der Mitbestimmung zu berücksichtigen.
Gesellschaft mit mehreren Beteiligten: Hier gründen mehrere Unternehmer per Vertrag ein Unternehmen. Sie haften entweder voll („ansvarlig") oder anteilig ihrer Beteiligung („delt ansvar").
Aktiengesellschaft: Das Aktienkapital muss in Norwegen mindestens 100.000 Kronen betragen.
Formalien bei der Firmengründung
Alle Unternehmen müssen sich im „Enhetsregisteret" und im „Foretaksegisteret" anmelden. Einzelne Ausnahmen gibt es für Einzelunternehmer. Sie müssen sich nur im Foretaksregisteret registrieren lassen, wenn sie mehr als vier Angestellte haben oder Handel betreiben. Mit der Registrierung im Enhetsregisteret erhält man im Rahmen der Firmengründung eine Organisationsnummer, die im Wirtschaftsleben ähnlich wichtig ist wie die Personennummer für die individuelle Existenz. Die einzelnen Register bilden zusammen die Brønnøysundregistrene, benannt nach dem Ort, in dem es liegt.
Firmengründung und Umsatzsteuer für Unternehmer
Als selbstständiger Dienstleister sind Sie umsatzsteuerpflichtig - „Merverdiavgift" oder im Volksmund „Moms". Dies gilt, wenn Ihre Leistungen eine Grenze von 50.000 Kronen innerhalb von zwölf Monaten überschreiten (knapp 5.500 Euro). Diese Grenze ist schnell erreicht. Der Mehrwertsteuersatz liegt derzeit bei 25 Prozent. Ein ermäßigter Satz von 14 Prozent existiert in Norwegen für Lebensmittel und eine weitere Ermäßigung für Kinotickets und Personentransport (8 Prozent). Im „Enhetsregister" registrieren Sie sich als umsatzsteuerpflichtig. Ihre Umsatzsteuererklärung müssen Sie dann alle zwei Monate einreichen.
Portal-Suche:
Aktuelle Umfrage:
Werbung:
Fachpublikation:
In Partnerschaft mit Gentlemens Digest

|