Steuern
Auf Ihre Einnahmen müssen in Norwegen Steuern bezahlt werden. Die Vorauszahlungen der Steuern aufs Einkommen werden vom Finanzamt berechnet. Sie erhalten eine entsprechende Aufforderung von den Finanzbehörden. Mit der Steuererklärung müssen Selbstständige in Norwegen eine „Næringsoppgave" einreichen: eine Aufstellung mit Einnahmen und Ausgaben. Die Frist hierfür ist der 31. März und, falls Sie die Aufstellung elektronisch einreichen, der 31. Mai.
Jeder, der in Norwegen arbeitet, muss eine Steuerkarte haben. Man reicht sie, wie in Deutschland, beim Arbeitgeber ein, damit der weiß, wie viel Steuern er vom Lohn abführen muss. Sobald Sie eine vorläufige Personennummer haben, können Sie in Norwegen auch eine vorläufige Steuerkarte für Ihre Steuern beantragen. Diesen Antrag stellt man beim Finanzamt, dem so genannten „Likningskontor". Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis stellen Sie dann ebenfalls beim Likningskontor den Antrag auf eine vollgültige Steuerkarte, mit der Sie auch die vollgültige Personennummer erhalten. Ab Oktober 2007 wird darüber hinaus ein eigenes Servicebüro für ausländische Arbeitnehmer eingerichtet, das in Fragen rund um Steuern weiterhilft.
Benötigte Dokumente
Die zuständige Behörde muss beim Antrag erfahren, mit welchen Einnahmen Sie rechnen und wie lange Sie sich in Norwegen aufzuhalten gedenken. Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
den Pass oder Personalausweis,
die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (soweit nötig bzw. möglich; in den ersten Wochen kann man also auf die Einreichung dieses Dokumentes verzichten,
den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber in Norwegen,
die norwegische Personennummer (soweit Sie sie haben, hier gibt es Ausnahmen).
Denken Sie immer daran, dem Finanzamt für Ihre Steuern die aktuelle Anschrift mitzuteilen; falls Sie doch wieder aus Norwegen weggezogen sind, aber noch keine Steuererklärung gemacht haben, geben Sie dem Finanzamt auch die Daten Ihrer neuen Heimatadresse. Hier versteht man keinen Spaß.
Die „D-Nummer"
Sobald Sie das erste Mal eine Karte für die Steuern beantragen, erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die so genannte „D-Nummer" oder auch „Fødselsnummer". Diese Nummer ist nicht mit der Personennummer identisch. Sie steht dann später auf der Steuerkarte und dient in Norwegen der Identifizierung bei öffentlichen Einrichtungen. Auch bei der Einrichtung eines Bankkontos müssen Sie diese Nummer angeben.
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