Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht

Der Arbeitsmarkt in Norwegen boomt und ist von Fach­kräftemangel bestimmt. Im Jahr 2006 konnte Norwegen nur 2.000 hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland einstellen - dabei lag schon damals die Quote bei 5.000. Ab 2008 wurden daher die Vor­aussetzungen der Arbeitsaufnahme für Facharbeiter auf Norwegens Arbeitsmarkt noch ein­mal deutlich verbessert.

 

Die Ar­beitszeiten auf dem Arbeitsmarkt in Norwegen werden insgesamt viel stärker eingehalten als in Deutschland. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitsalltag grundsätzlich weniger Stress bereitet. Mittagspausen sind in Norwegen eine Selbstverständlichkeit, dauern dafür aber auch nur eine halbe Stunde. Die festen Gewohnheiten können dazu führen, dass man um 16 Uhr auch in mittelgroßen Behörden auf ein ziemlich leeres Büro trifft. Der Freitag entwickelt sich auf dem Arbeitsmarkt in Norwegen immer mehr zu einem sanften Start ins Wochenende. In vielen Büros sitzt man Freitagnachmittag nur noch ein bisschen zusammen und spricht über die vergangene Arbeitswoche.

 

Arbeitnehmerrechte auf dem Arbeitsmarkt

Die Arbeitnehmerrechte in Norwegen sind umfassend. Sie sollten das unbedingt beachten, wenn Sie in Norwegen eine Firma gründen möchten. Es gibt auf dem Arbeitsmarkt Mindestanforderungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zu Arbeits­zeiten, Überstunden und Urlaub. Wenn Sie als Arbeitnehmer in Norwegen tätig werden, sind Sie im Fall von Unfällen, Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert. Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bei einem norwegischen Arbeitgeber zahlen Sie in die Sozialkasse ein. Sie sind damit arbeitslosenversichert und erhalten Lohnfortzahlung im Krankheits­fall. Dennoch sollten Sie sich vor Antritt noch einmal über die ge­nauen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt bei Ihrem Arbeitgeber und bei der Ausländer­behörde informieren.

 

Selbstständig oder Arbeitnehmer?

Der norwegische Fiskus unterscheidet streng nach dem Status Arbeitnehmer und Selbstständiger. Wenn Sie für das Arbeitsergebnis verantwortlich sind, Sie Ihr Auftraggeber für eventuell entstandenen Schaden haftbar machen kann, wenn Sie Ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können und über eine längere Zeit mehr als einen Auftraggeber haben, gelten Sie auf dem Arbeitsmarkt in Norwegen als selbstständig. Das Finanzamt entscheidet in der Regel selbst darüber, ob Sie der Gruppe der Arbeitnehmer oder der Selbstständigen zuzurechnen sind. Jeder Arbeitgeber muss seit dem Jahr 2006 über eine Pensionsregelung für seine Angestellten verfügen. Hiervon befreit sind in Norwegen Alleinunternehmer, die als einzige Angestellte in ihrer Aktiengesellschaft arbeiten, sowie Einzelpersonengesellschaften und Freelancer. Der staatliche Informationsdienst „Spør oss" weist auf die neue Verantwortung hin, die jedem Selbstständigen gegenüber Staat und Gesellschaft zukommt. So müssen auch kleine Betriebe schriftlich darlegen, wie sie Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsstandards erfüllen. Allerdings kann diese Selbstverpflichtung bei kleinen Betrieben in kleinem Rahmen gehalten werden.

Partner & Links zum Thema

Portal-Suche:

 

Aktuelle Umfrage:

Zu welchem der folgenden Marketingthemen hätten Sie gerne noch mehr praxisnahe Erfolgstipps?

E-Mail-Marketing
Social Media Marketing
Suchmaschinenmarketing
Suchmaschinenoptimierung
Landing Pages
Online-PR
Eigene Internetseite

 

powered by Kurzumfrage.de

 

Werbung:

 

Fachpublikation:

In Partnerschaft mit Gentlemens Digest

 

 

Häufige Suchbegriffe: